Die Lieferungen, Leistungen
und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen
wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung
auch für alle weiteren
Rechtsgeschäfte zwischen
den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines
Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.
Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware
bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an
uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende
eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige
Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III.
Preis
Alle von uns
genannten Preise sind,
soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt
ist, exklusive Umsatzsteuer zu
verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche
oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder
sollten sich andere, für die Kalkulation
relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung
notwendige Kosten wie jene für Materialien,
Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung
etc. verändern, so sind wir berechtigt,
die Preise entsprechend zu erhöhen oder
zu ermäßigen. Bei
Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV.
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger
Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um
Zug gegen Übergabe
der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge
bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen,
treten auch allfällige Skontovereinbarungen
außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten
erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem
Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist
berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden,
ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen
zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen
wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs
des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens,
sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
sofern er von beiden Seiten noch nicht zur
Gänze erfüllt ist. Für den Fall
des Rücktrittes haben wir bei Verschulden
des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz
von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den
Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt,
noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein
- vom Vertrag zurück oder begehrt er seine
Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung
des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung
des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall
ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden
zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a
ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher
vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten,
wobei Samstage nicht als Werktage zählen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens
der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen
mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt,
die Rücktrittserklärung innerhalb dieser
Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser
Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die
Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen;
wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen,
so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen
Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben
(Gebühren) für die Kreditgewährung
zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung
vereinbarungsgemäß innerhalb von 7
Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde)
verpflichtet sich für den Fall des Verzuges,
die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen,
wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal
die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes
zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des
BMwA über die Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen
selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner,
pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90
sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses
im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR
3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise
beinhalten keine Kosten für Zustellung,
Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden
jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung
von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden
für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich
aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die
am Auslieferungstag geltenden oder üblichen
Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten
Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten
werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein
branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart
gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern,
wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 %
des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten
und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten
Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung
zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen,
mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig
zu verwerten
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung
sind wir erst dann verpflichtet, sobald der
Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere
alle technischen und vertraglichen Einzelheiten,
Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen
erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine
und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten.
Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurücktreten.
IX.Erfüllungsort
Erfüllungsort ist
der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um
ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige
oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen
unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg
als genehmigt. Dies gilt insbesondere für
durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei
Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung
und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche
sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden
bzw. bei Verbrauchergeschäften für
Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober
Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft handelt, der
Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich
nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt
die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen
drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in
diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen
oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch
neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches
geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen
Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen
ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage
bereits bestehenden Datenbestand ausreichend
zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene
Daten sowie für alle damit zusammenhängenden
Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im
Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte
weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre
verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns
unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag,
wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt,
angefallene Transport- und Manipulationsspesen
zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die
Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen
- verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer,
zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb
der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,
darf er bis zur vollständigen Begleichung
der offenen Kaufpreisforderung über die
Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere
nicht verkaufen, verpfänden, verschenken
oder verleihen. Der Kunde trägt das volle
Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere
für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes
oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt
tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen
gegenüber Dritten, soweit diese durch
Veräußerung oder Verarbeitung unserer
Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung
unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der
Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer
zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession
zu verständigen. Die Zession ist in den
Geschäftsbüchern, insbesondere in
der offenen Posten – Liste einzutragen
und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer
ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so
sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in
unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche
gegen einen Versicherer sind in den Grenzen
des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits
jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere
ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten
werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um
ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde
bei gerechtfertigter Reklamation außer
in den Fällen der Rückabwicklung nicht
zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages
berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches
Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes
wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien
vereinbaren österreichische, inländische
Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein
Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung
aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige
Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressenänderung
und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine
Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen
personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses
Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen
seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben,
solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft
nicht beiderseitig vollständig erfüllt
ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
Erklärungen auch dann als zugegangen, falls
sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet
werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische
Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets
unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
daran keine wie immer gearteten